„Mindestens haltbar bis…“ heißt nicht: „Tödlich ab…“!
Warum wir beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) unsere Sinne nutzen sollten Keine Frage, das Mindesthaltbarkeitsdatum hat seine Berechtigung und gibt uns bei überschrittenem Datum ein Zeichen, bei diesem Lebensmittel besonders aufmerksam zu sein. Gleichzeitig macht es den Vorrats-Check so herrlich einfach: Datum überschritten, ab in die Tonne. <– NEIN! Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt klar: …
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